
Öffentliche Konsultation
Nutzungsordnung der Marina Porto Santo
Entwurf der Nutzungsordnung für die Marina Porto Santo, die Werft und die dazugehörige Tarifordnung, vorgelegt zur öffentlichen Konsultation.
Öffentliche Konsultation zur Nutzungsordnung und Tarifordnung
Der Verwaltungsrat der Marina Porto Santo informiert die Nutzer und alle Interessierten darüber, dass der Entwurf der Nutzungsordnung für die Marina Porto Santo, ihre Werft und die dazugehörige Tarifordnung ab dem 15. Juli 2026 für einen Zeitraum von 30 Tagen öffentlich konsultiert werden kann.
Stellungnahmen, Anmerkungen oder Vorschläge sind an
1. Rahmen und Zweck
Der Betrieb und die Nutzung der Marina Porto Santo erfolgen innerhalb eines Konzessionsgebiets, das sowohl Wasser- als auch Landflächen umfasst und durch einen am 29. Mai 2026 mit MARINA PXO - ACTIVIDADES NÁUTICAS, S.A., nachfolgend MPS genannt, geschlossenen Vertrag übertragen wurde.
Die Nutzungsordnung regelt die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Unterstützung der Schifffahrt und der Bereitstellung eines geschützten Hafens für Sportboote ergeben. Sie legt die Vorschriften für den Zugang, die Nutzung, den Aufenthalt, die Sicherheit, den Werftbetrieb und die Anwendung der Tarifordnung fest.
Ihre Anwendung lässt die Zuständigkeiten der Seefahrtsbehörde, der Hafenbehörde, der GNR, der Zollbehörde und aller anderen gesetzlich zuständigen Stellen unberührt.
2. Geltungsbereich und Konzessionsgebiet
Die Nutzungsordnung gilt für alle Nutzer, Bootseigner, Besatzungen, Besucher, Betreiber, Dienstleister und sonstigen Einrichtungen, die das Konzessionsgebiet der Marina Porto Santo nutzen oder betreten.
Das Konzessionsgebiet umfasst unter anderem:
- Wasserflächen und Liegeplätze;
- Pontons, Stege, Rampen und Anlegekais;
- Innere und äußere Mooringbojen;
- Tankkai und Servicekai;
- Tidenrost, Werft und dazugehörige Landflächen.
3. Aufenthaltsregelungen
Aufenthalte in der Marina können auf jährlicher, monatlicher oder täglicher Basis genehmigt werden.
- Jahresaufenthalt: entspricht dem Kalenderjahr und gilt als unteilbar.
- Monatsaufenthalt: entspricht einem Kalendermonat und stellt den unteilbaren Mindestzeitraum dar.
- Tagesaufenthalt: entspricht einem Kalendertag, beginnend um 12:00 Uhr.
Jeder Aufenthalt, jede Verlängerung und jede Nutzung eines Liegeplatzes setzt die vorherige Genehmigung durch MPS sowie die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Tarifbedingungen voraus.
4. Genehmigungen und Befugnisse von MPS
MPS ist für die Verwaltung der Marina, die Zuweisung der Liegeplätze, die Genehmigung des Aufenthalts von Booten und Fahrzeugen, die Anordnung von Standortwechseln, die erforderliche Aussetzung von Dienstleistungen und die Sicherstellung der Einhaltung der Nutzungsordnung verantwortlich.
Boote, Fahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände oder Materialien dürfen sich nicht ohne vorherige Genehmigung durch MPS im Konzessionsgebiet befinden.
5. Jahresliegeplätze
Die Zuweisung von Jahresliegeplätzen hängt von der Verfügbarkeit, den Eigenschaften des Bootes und der Entscheidung von MPS ab. Interessierte können in eine Warteliste aufgenommen werden.
Dem Antrag sind, soweit zutreffend, folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis über das Eigentum am Boot;
- Unterlagen zum Nachweis der Bootseigenschaften und Seetüchtigkeit;
- Gültige Haftpflichtversicherung;
- Gültige Prüfbescheinigung;
- In den Registrierungsunterlagen angegebene maximale Gesamtlänge und Breite.
Auf bestimmten Pontons kann die Nutzung durch Boote mit einer Länge von weniger als 8 Metern eingeschränkt sein. In diesem Fall gilt der für 8 Meter vorgesehene Mindesttarif.
6. Gastboote und vorübergehende Aufenthalte
Die vorübergehende Nutzung von Liegeplätzen hängt von deren Verfügbarkeit, der Einreichung eines Antrags und der Bestätigung durch MPS ab. Die Marina hält Liegeplätze für Gastboote bereit, wobei die Aufenthaltsdauer begrenzt ist und den jeweiligen betrieblichen Bedingungen unterliegt.
Verlängerungen des Aufenthalts müssen vor Ablauf des genehmigten Zeitraums mitgeteilt werden und können von einer zusätzlichen Kaution, Sicherheitsleistung oder Zahlung abhängig gemacht werden.
7. Pflichten der Nutzer
Die Nutzer müssen die Sicherheits-, Hygiene-, Betriebs- und Verhaltensregeln der Marina einhalten.
- Das Boot ordnungsgemäß vertäut und mit geeigneten Fendern geschützt halten;
- Die vorgesehenen Systeme für Abwasser und ölhaltige Abfälle verwenden;
- Abfälle ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen entsorgen;
- Die Zugänge zu Rampen, Kränen, Tankkai und technischen Bereichen freihalten;
- MPS informieren, wenn ein Liegeplatz länger als 24 Stunden unbesetzt bleibt;
- Wasser und Strom verantwortungsvoll nutzen;
- Kontaktdaten, Anschrift und Unterlagen stets aktuell halten.
8. Verbotene Handlungen
Innerhalb des Konzessionsgebiets sind unter anderem folgende Handlungen untersagt:
- Die Verunreinigung von Wasserflächen, Kais, Pontons oder Landflächen;
- Das Festmachen außerhalb des zugewiesenen Liegeplatzes;
- Das Abstellen von Beibooten, Ausrüstung oder Materialien auf Pontons und Stegen;
- Die Durchführung äußerer Reparaturarbeiten ohne Genehmigung von MPS;
- Die Verwendung nicht zugelassener Stromanschlüsse;
- Das Ausnehmen von Fischen sowie das Angeln oder Schwimmen innerhalb des Konzessionsgebiets;
- Das freie Herumlaufenlassen von Tieren oder deren Haltung unter Bedingungen, die andere Nutzer stören.
9. Werft, Travel Lift und Trockenlagerung
Die Nutzung der Werft, des Travel Lifts und der Trockenlagerflächen setzt die Genehmigung durch MPS, die betriebliche Verfügbarkeit und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften voraus.
Das Auskranen, Zuwasserlassen, Bewegen, Reparieren und Warten von Booten sowie deren Trockenlagerung unterliegen der Nutzungsordnung, der Tarifordnung und den Anweisungen des Marina-Teams.
10. Tarife, Kautionen und Zahlungen
Die Nutzung von Liegeplätzen, Dienstleistungen, Ausrüstung, Werft, Travel Lift, Trockenlagerflächen und sonstigen Einrichtungen unterliegt der jeweils geltenden Tarifordnung.
Die Nichtzahlung fälliger Beträge kann gemäß der Nutzungsordnung zur Aussetzung von Dienstleistungen, zur Verweigerung des Aufenthalts, zum Verlust von Rechten oder zur Entfernung des Bootes führen.
11. Aufsicht, Haftung und Sanktionen
MPS ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsordnung zu überwachen und alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit, Erhaltung, Betriebsführung und zum Schutz der Marina zu ergreifen.
Verstöße gegen die Vorschriften können zum Verlust von Rechten, zur Entfernung des Bootes, zur Aussetzung von Dienstleistungen, zur Erhebung von Gebühren oder zur Benachrichtigung der zuständigen Behörden führen.
12. Offizielles Dokument
Diese Seite enthält eine informative Zusammenfassung des Entwurfs der Nutzungsordnung. Im Falle von Abweichungen ist das von der Marina Porto Santo bereitgestellte offizielle Dokument maßgebend.
Die Marinaordnung, die Werftordnung und die Tarifordnung sind in den Unterlagen zur öffentlichen Konsultation verfügbar.
13. Kontakt
Für Auskünfte, Stellungnahmen oder Anfragen im Zusammenhang mit der Nutzungsordnung und der Tarifordnung:
Marina Porto Santo
Porto de Abrigo do Porto Santo
Telefon: (+351) 291 983 069
E-Mail:

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