
Offizielle Vorschriften
Werftordnung
Die wichtigsten Vorschriften für die Nutzung und den Aufenthalt in der Werft der Marina Porto Santo.
Offizielles Dokument
Die Nutzung der Werft der Marina Porto Santo unterliegt der Werftordnung, die für alle Nutzer, Bootseigner, Vertreter, Dienstleister und sonstigen Einrichtungen gilt, welche die Anlagen nutzen.
Diese Seite enthält lediglich eine informative Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen. Im Falle von Abweichungen ist stets das offizielle Dokument maßgebend.
1. Buchung und Bestätigung von Dienstleistungen
Bootseigner, die Dienstleistungen der Werft in Anspruch nehmen möchten, müssen den erforderlichen Stellplatz mindestens 15 Tage vor dem gewünschten Termin reservieren.
Die Buchung hängt von der Verfügbarkeit von Stellplätzen und des Travel Lifts ab und gilt erst dann als bestätigt, wenn die Marina Porto Santo eine schriftliche Bestätigung übermittelt hat und der Bootseigner oder dessen Vertreter die geltenden Bedingungen akzeptiert hat.
2. Erforderliche Unterlagen
Für die Aufnahme in die Werft können gültige Unterlagen zum Boot sowie zu dessen Eigentümer oder Vertreter verlangt werden.
- Aktuelle Bootsunterlagen;
- Nachweis über den rechtmäßigen Status des Bootes;
- Gültige Haftpflichtversicherung;
- Für die gesamte Aufenthaltsdauer gültige Kaskoversicherung;
- Erfüllung aller von den zuständigen Behörden verlangten Formalitäten.
3. Betrieb des Travel Lifts
Die Einfahrt in das Becken des Travel Lifts, die Anfahrtsmanöver, das Festmachen und die Positionierung der Hebegurte unter dem Rumpf liegen in der Verantwortung des Schiffsführers oder Kapitäns. Dieser kann bei Bedarf von den Mitarbeitern der Werft unterstützt werden.
Während des Hebens, des Transports und der Positionierung dürfen sich keine Personen an Bord befinden, es sei denn, ihre Anwesenheit ist für das jeweilige Manöver unbedingt erforderlich.
4. Aufenthalt in der Werft
Während des Aufenthalts in der Werft müssen die Eigentümer oder ihre Vertreter sicherstellen, dass das Boot den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sauber und ordentlich gehalten wird und alle Vorschriften zu Sicherheit, Hygiene, Lärmschutz und Abfallentsorgung eingehalten werden.
Darüber hinaus sind alle rechtmäßigen Anweisungen des Werftteams der Marina Porto Santo zu befolgen.
5. Verbotene Handlungen
In der Werft sind alle Handlungen untersagt, welche die Sicherheit, die Umwelt, den Betrieb der Anlagen oder das Wohlbefinden anderer Nutzer beeinträchtigen können.
- Das Wohnen, Übernachten oder gesellige Beisammensein an Bord der Boote;
- Der Aufenthalt an Bord nach Schließung der Anlage;
- Der Empfang von Besuchern ohne vorherige Genehmigung durch die Werftleitung;
- Die Entsorgung von Abfällen, Ölen oder Schadstoffen außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche;
- Die Durchführung lärmintensiver, umweltbelastender oder gefährlicher Arbeiten ohne Genehmigung;
- Die Verwendung nicht genehmigter Stromanschlüsse oder Geräte;
- Das Einbringen externer Maschinen, Materialien oder Ausrüstungsgegenstände ohne Genehmigung.
6. Externe Dienstleister
Die Erbringung von Dienstleistungen in der Werft durch Unternehmen, Techniker oder sonstige Dritte bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Werftleitung und setzt die Einhaltung der geltenden Vorschriften voraus.
Dienstleister müssen über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen, ihr Personal ausweisen, eigene ordnungsgemäß gewartete Ausrüstung verwenden und sämtliche Vorschriften zu Hygiene, Sicherheit, Umweltschutz und Abfallentsorgung einhalten.
7. Trockenstellplätze und längere Aufenthalte
Die Zuweisung von Trockenstellplätzen liegt in der Verantwortung der Werftleitung. Die Werft kann die Aufnahme oder den weiteren Aufenthalt von Booten verweigern, die den gesetzlichen, dokumentarischen, technischen oder sicherheitsbezogenen Anforderungen nicht entsprechen.
Für längerfristige Aufenthalte, einschließlich Überwinterung oder Lagerung, können besondere Bedingungen gelten. Dazu zählen Einschränkungen hinsichtlich des Zugangs, der Durchführung von Arbeiten sowie der Wasser- und Stromanschlüsse.
8. Reinigung, Abfallentsorgung und Sicherheit
Nach Abschluss sämtlicher Arbeiten muss der Arbeitsbereich sauber, ordentlich und frei von Abfällen hinterlassen werden. Siedlungsabfälle sowie bei Reparatur- oder Wartungsarbeiten anfallende Abfälle müssen gemäß den geltenden Vorschriften an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden.
9. Ausfahrt des Bootes
Boote dürfen die Werft erst verlassen, nachdem alle erforderlichen Formalitäten erfüllt, sämtliche offenen Beträge beglichen und die entsprechende Freigabe durch das Team der Marina Porto Santo erteilt wurde.
10. Tarife und Zahlungen
Der Aufenthalt in der Werft, die Nutzung des Travel Lifts und die Erbringung von Dienstleistungen unterliegen der jeweils geltenden Tarifordnung. Die Tarife können je nach Vertragsart, Aufenthaltsdauer, Eigenschaften des Bootes und den angeforderten Dienstleistungen variieren.
11. Öffnungszeiten
Verwaltung, Rezeption, Pförtnerdienst und Travel-Lift-Betrieb stehen grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr zur Verfügung. Samstage, Sonntage sowie gesetzliche und religiöse Feiertage sind ausgenommen.
Die technischen Dienste und Reinigungsdienste sind ebenfalls von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr tätig.
12. Aufsicht und Beschwerden
Die Überwachung der Einhaltung der Werftordnung obliegt der Werft der Marina Porto Santo und APRAM, unbeschadet der Befugnisse anderer zuständiger Behörden.
Beschwerden sind schriftlich an der Rezeption der Werft einzureichen.
13. Kontakt
Für Buchungen, Auskünfte oder Anfragen im Zusammenhang mit der Werft:
Marina Porto Santo
Porto de Abrigo do Porto Santo
Telefon: (+351) 291 983 069
E-Mail:
Zuletzt aktualisiert: 15. Juli 2026

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